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© Bild: B. Efinger

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Historische Seite - Römer und Einheimische:  Nur derjenige war Römer, der das römische Bürgerrecht besaß. Kennzeichen war der dreiteilige Name, der sich aus Vorname [praenomen], Familienname [nomen gentile] und Beiname [cognomen] zusammensetzte wie Marcus Tullius Cicero [römischer Redner und Staatsmann] oder Publius Ovidius Naso [römischer Dichter]. 

Hilfssoldaten am Limes erhielten nach Ablauf ihrer 25-jährigen Dienstzeit das römische Bürgerrecht verliehen. Gleichzeitig wurden ihre Ehen anerkannt. Kaiser Caracalla verlieh im Jahr 212 n. Chr. allen freien Bewohnern des Römischen Reiches das Bürgerrecht [constitutio Antoniniana].

In den einzelnen Provinzen lebte ein buntes Völkergemisch unter dem einenden Dach des Römischen Reiches. Ausländer und Einheimische lebten in einem friedlichen Nebeneinander.

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