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Bild: B. Efinger
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Historische Seite
Historische Seite - Römer und Einheimische:
Nur
derjenige war Römer, der das römische Bürgerrecht
besaß. Kennzeichen war der dreiteilige Name, der
sich aus Vorname
[praenomen],
Familienname [nomen gentile]
und Beiname [cognomen]
zusammensetzte wie Marcus Tullius Cicero [römischer
Redner und Staatsmann] oder Publius Ovidius Naso
[römischer Dichter].
Hilfssoldaten am
Limes erhielten nach Ablauf ihrer 25-jährigen
Dienstzeit das römische Bürgerrecht verliehen.
Gleichzeitig wurden ihre Ehen anerkannt. Kaiser
Caracalla verlieh im Jahr 212 n. Chr. allen freien
Bewohnern des Römischen Reiches das Bürgerrecht [constitutio
Antoniniana].
In den einzelnen
Provinzen lebte ein buntes Völkergemisch unter dem
einenden Dach des Römischen Reiches. Ausländer und
Einheimische lebten in einem friedlichen
Nebeneinander.
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